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AGB

General terms and conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Registrierung und Benutzerkonto

1.1. Um den Service von Die Traumreise – Vermietplattform optimal nutzen zu können, müssen Sie ein Benutzerkonto in der auf der Plattform beschriebenen Weise anlegen. Sie versichern gegenüber Die Traumreise – Vermietplattform, dass die von Ihnen bei der Erstellung Ihres Benutzerkontos gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Wenn Sie sich registrieren, müssen Sie auch ein Passwort und einen Benutzernamen angeben, mit denen Sie auf die Plattform und Ihr Benutzerkonto zugreifen können.

1.2. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Angaben zu ändern, wenn sie nicht mehr korrekt sind. Sie erkennen an und verstehen, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten wichtig für das optimale Funktionieren der Plattform ist. Die Traumreise – Vermietplattform kann Ihnen zum Beispiel kein Geld auszahlen, wenn Ihre Kontonummer nicht oder nicht mehr stimmt.

1.3. Die von Ihnen bei der Registrierung angegebenen Daten werden in einer Datenbank gespeichert und gemäß den Datenschutzbestimmungen der Website Die Traumreise – Vermietplattform verarbeitet.

1.4. Sie sind für die Geheimhaltung Ihres Passworts und Ihres Benutzernamens verantwortlich. Sie dürfen Ihren Benutzernamen und/oder Ihr Passwort nicht an Dritte weitergeben oder Dritten Zugang zu Ihrem Benutzerkonto gewähren. Sie sind daher persönlich für jede Nutzung der Plattform unter Verwendung Ihres Benutzernamens und Passworts verantwortlich. Sobald Sie feststellen oder Grund zu der Annahme haben, dass ein Benutzername oder ein Passwort in die Hände von Unbefugten gelangt ist, müssen Sie Die Traumreise – Vermietplattform informieren. Sie haben auch die Pflicht, selbst wirksame Maßnahmen zu ergreifen, das Passwort zu ändern usw.


2. Die Plattform

2.1. Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass Die Traumreise – Vermietplattform lediglich eine Plattform anbietet, auf der Sie mit anderen Nutzern zum Zwecke des Abschlusses eines Mietvertrages über die Plattform in Kontakt treten können. Die Vermietungsplattform von Die Traumreise ermöglicht dies, kennt aber die von Ihnen oder anderen Nutzern über die Plattform ausgetauschten Informationen sowie die auf der Plattform bereitgestellten Informationen über Wohnmobile nicht und nimmt daran nicht teil. Die Traumreise – Vermietplattform ist daher nicht Partei des Mietvertrages und kann dafür keine Haftung übernehmen.

2.2.
Sie erkennen an, dass der Dienst nur die Funktionen und sonstigen Merkmale enthält, die Sie zum Zeitpunkt der Nutzung auf der Plattform vorfinden. Die Traumreise – Vermietplattform schließt ausdrücklich alle ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen, Zusagen und Haftungsausschlüsse jeglicher Art aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen, Zusagen und Haftungsausschlüsse in Bezug auf die Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Integrität und Genauigkeit des Dienstes und der darin enthaltenen Informationen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

2.3.
Die Traumreise – Vermietplattform ist berechtigt, die Plattform oder den Service jederzeit zu ändern, anzupassen oder zu schließen, ohne Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig zu werden. Wenn Sie mit den vorgenommenen Anpassungen oder Änderungen nicht einverstanden sind, besteht Ihr einziges Rechtsmittel darin, die Nutzung des Dienstes einzustellen und Die Traumreise – Vermietplattform zu kontaktieren, um Ihr Benutzerkonto zu löschen.

2.4.
Die Traumreise – Vermietplattform übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Dienst jederzeit und ohne Unterbrechung oder Störung zur Verfügung stehen wird. Serviceunterbrechungen können teilweise, aber nicht ausschließlich, durch Unterbrechungen der Internet- oder Telefonverbindung oder durch Viren oder Bugs verursacht werden. Die Traumreise – Vermietplattform haftet Ihnen gegenüber nicht für Schäden, die sich aus der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit oder dem vorübergehenden Ausfall des Dienstes ergeben oder daraus entstehen.

2.5.
Die Traumreise – Vermietplattform kann ohne Vorankündigung und ohne Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig zu sein, den Dienst vorübergehend deaktivieren oder dessen Nutzung einschränken, wenn sie dies für notwendig erachtet, z.B. im Rahmen einer notwendigen Wartung der Plattform.


3. Anforderungen an den Mieter

3.1. Die Registrierung als Mieter unterliegt den folgenden Bedingungen:

3.1.1.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen im Besitz eines vollständigen und gültigen Führerscheins sein. Der Führerschein muss für die Klasse gültig sein, zu der das Mietfahrzeug gehört;

3.1.2.
Sie nehmen keine Medikamente und haben keine Behinderung oder Krankheit, die Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.

3.2.
Mit der Registrierung als Entleiher garantieren Sie, dass Sie alle oben genannten Anforderungen erfüllen. Wenn Sie eine dieser Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllen, dürfen Sie den Dienst nicht als Mieter nutzen und Die Traumreise – Vermietplattform hat das Recht, Sie von der Nutzung des Dienstes auszuschließen.

3.3. Sie haften in vollem Umfang für alle Schäden und Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Anforderungen ergeben.

3.4. Die Traumreise – Vermietplattform ist berechtigt, die Identität und das bisherige Fahrverhalten des Mieters in Datenbanken Dritter zu überprüfen.

3.5. Die Traumreise – Vermietplattform ist berechtigt, Ihre Registrierung als Mieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu löschen.

3.6. Der Vermieter ist berechtigt, ein Mindestalter für den Mieter festzulegen.


4. Anforderungen des Vermieters

4.1. Für die Registrierung als Vermieter gelten die folgenden Bedingungen:

4.1.1. Sie müssen der alleinige Eigentümer des Fahrzeugs sein, das Sie vermieten möchten, oder die schriftliche Genehmigung des Eigentümers haben, als Vermieter aufzutreten. Wenn eine juristische Person Eigentümer des Fahrzeugs ist, sind Sie von dieser juristischen Person bevollmächtigt, alle tatsächlichen und rechtlichen Handlungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug vorzunehmen;

4.1.2. Sie müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins für den Staat sein, in dem Sie das Wohnmobil anmieten. Diese Bedingung gilt nicht, wenn der Eigentümer eine juristische Person ist.

4.2. Wenn Sie eine der in Artikel 4.1 genannten Bedingungen nicht oder nicht mehr erfüllen, dürfen Sie den Dienst nicht als Mieter nutzen und Die Traumreise – Vermietplattform hat das Recht, Sie von der Nutzung des Dienstes auszuschließen.

4.3. Als Vermieter müssen Sie die Fahrzeuge, die Sie vermieten möchten, in Ihrem Benutzerkonto registrieren. Die Fahrzeuge müssen die folgenden Bedingungen erfüllen, die von Ihnen garantiert werden:

4.3.1. Das Fahrzeug erfüllt alle grundlegenden Sicherheitsanforderungen;

4.3.2. Das Fahrzeug wurde gemäß den nationalen Vorschriften regelmäßig überprüft und Sie verfügen über eine Prüfbescheinigung für den Zeitraum, in dem das Wohnmobil gemietet wird;

4.3.3. Das Fahrzeug hat eine gültige Selbstfahrervermietversicherung;

4.3.4. Das Fahrzeug ist frei von Mängeln und Schäden, sofern nicht ausdrücklich im Übergabeprotokoll vermerkt;

4.3.5. Das Fahrzeug verfügt über einen ausreichenden Flüssigkeitsstand (z. B. Motoröl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel usw.), es sei denn, im Übergabeprotokoll ist ein unzureichender Flüssigkeitsstand ausdrücklich vermerkt.

4.4. Wenn das Fahrzeug die in Artikel 4.3 genannten Anforderungen nicht mehr erfüllt, sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug aus Ihrem Benutzerkonto zu entfernen, alle laufenden Reservierungen zu stornieren und die Mietverträge zu kündigen.

4.5. Sie tragen die volle Verantwortung für alle Schäden und Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie oder das Reisemobil die oben genannten Anforderungen nicht oder nicht mehr erfüllen.

4.6. Die Traumreise – Vermietplattform ist berechtigt, die Identität des Eigentümers zu überprüfen.

4.7. Die Traumreise – Vermietplattform ist berechtigt, Ihre Registrierung als Vermieter oder die Registrierung des Wohnmobils ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu löschen.

4.8. Sie haften in vollem Umfang für alle Schäden und Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie oder Ihr Fahrzeug die oben genannten Anforderungen nicht oder nicht mehr vollständig erfüllen. Dies bedeutet unter anderem, dass der Vermieter, wenn die vorzeitige Beendigung des Mietvertrags auf Verschleiß und/oder schlechte Wartung des Fahrzeugs zurückzuführen ist, dem Mieter den gezahlten anteiligen Mietpreis erstatten und die dadurch entstandenen Mehrkosten erstatten muss.


5. Verpflichtungen aus dem Mietvertrag

5.1. Der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt mit der ersten Zahlung des Mieters auf der Grundlage der vom Vermieter akzeptierten Reservierungsanfrage zustande.

5.2. Die eigenen Regeln des Vermieters auf der Plattform sind Teil des Mietvertrags. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den eigenen Regeln des Vermieters und den AGB haben letztere Vorrang.

5.3. Die Traumreise – Vermietplattform ist nicht Partei des Mietvertrages. Die Traumreise – Vermietplattform tritt nur als Vermittler auf und ermöglicht es Mietern und Vermietern, einen Mietvertrag miteinander abzuschließen und Zahlungen zu leisten.

5.4. Der Mieter ist für die Erfüllung der folgenden Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter verantwortlich:

5.4.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Wohnmobil pfleglich zu behandeln und es bestimmungsgemäß und entsprechend der Bedienungsanleitung zu nutzen;

5.4.2. Der Mieter darf keine Veränderungen an dem Wohnmobil oder dessen Inhalt vornehmen;

5.4.3. Der Mieter darf das Wohnmobil nicht anderen zur Nutzung oder Vermietung zur Verfügung stellen;

5.4.4. Der Mieter muss sich jederzeit an die vom Vermieter festgelegte Höchstzahl von Personen halten. Die Höchstzahl der Insassen entspricht der Anzahl der gesetzlich zulässigen Stellplätze im Wohnmobil, wie vom Vermieter festgelegt.

5.4.5. Der Mieter muss alle anderen Anweisungen des Vermieters befolgen. Diese Anweisungen werden in das Übergabeprotokoll eingetragen;

5.4.6. Während des Mietzeitraums muss der Mieter die offensichtlichen Wartungsaspekte des Wohnmobils berücksichtigen, wie z. B.: regelmäßige Kontrollen (mindestens alle 1000 km) des Ölstands, des Kühlmittelstands und des Reifendrucks;

5.4.7. Während der Mietzeit ist der Mieter für alle Kosten im Zusammenhang mit dem Zustand, dem Standort und der Sicherheit des Wohnmobils verantwortlich;

5.4.8. Der Mieter darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen stehen, wenn er das Wohnmobil fährt, und der Mieter muss zu jeder Zeit die Verkehrsregeln des Landes einhalten, in dem er das Wohnmobil fährt.

5.4.9. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass seine Fahrgäste und andere Fahrer sich entsprechend dem Mietvertrag und den AGB verhalten.

5.5. Der Vermieter stellt dem Mieter das Wohnmobil vereinbarungsgemäß und vertragsgemäß zur Verfügung.

5.6. Der Vermieter muss dem Mieter oder den registrierten Fahrern die Übernahme des Fahrzeugs verweigern, wenn der Vermieter berechtigte Gründe zu der Annahme hat, dass der Mieter oder die registrierten Fahrer:

5.6.1. die Voraussetzungen für die Zulassung als Mieter nicht erfüllen;

5.6.2. anderweitig ungeeignet sind, das Wohnmobil zu fahren;

5.6.3. keinen gültigen Führerschein vorweisen kann;

5.6.4. nicht dieselben Personen sind, die das Wohnmobil erhalten.

5.7. In den in Artikel 5.6 beschriebenen Fällen kann der Vermieter den Mietvertrag ohne Kosten oder Strafen kündigen.

5.8. Der Mieter muss die Übernahme des Wohnmobils verweigern, wenn er begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Vermieter:

5.8.1. nicht als Vermieter gilt und das Wohnmobil;

5.8.2. unrichtige Eintragung von Schäden am Fahrzeug in das Übergabeprotokoll oder mangelnde Bereitschaft, bei der ordnungsgemäßen Meldung von Schäden mitzuwirken.

5.9. In den oben genannten Fällen kann der Mieter den Mietvertrag ohne Kosten und Strafen kündigen und bekommt den Mietpreis zurückerstattet.

5.10. Der Mieter und der Vermieter unterzeichnen das Übergabeprotokoll vor Beginn der Mietzeit. Mit dem Übergabeprotokoll erklärt der Mieter, dass das Reisemobil ohne Schäden oder Mängel, mit Ausnahme von Vorschäden, benutzt wurde. Diese Schäden werden in enger Zusammenarbeit mit dem Vermieter an der dafür vorgesehenen Stelle des Übergabeprotokolls deutlich gekennzeichnet. Der Mieter muss auch Fotos vom Zustand des Wohnmobils von allen Seiten anfertigen. Der Kilometerstand und der Stand der Tankanzeige müssen ebenfalls in das Übergabeprotokoll eingetragen werden. Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls wird dieses Bestandteil des Mietvertrages.

5.11. Der Mieter ist für die Rückgabe des Wohnmobils verantwortlich:

5.11.1. zum vereinbarten Datum, zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort;

5.11.2. ohne dass die persönlichen Gegenstände des Mieters zurückgelassen werden;

5.11.3. keine Verkehrs- oder Parkverstöße;

5.11.4. einschließlich Schlüssel und Dokumente;

5.11.5. mit demselben Stand der Tankanzeige wie bei Unterzeichnung des Übergabeprotokolls, sofern im Mietvertrag oder bei der Übergabe nichts anderes vereinbart wurde;

5.11.6. in demselben Zustand (Beschädigung und Sauberkeit) wie bei Unterzeichnung des Übergabeprotokolls, sofern im Mietvertrag oder bei der Übergabe nichts anderes vereinbart wurde.

5.12. Der Mieter und der Vermieter unterzeichnen das Übergabeprotokoll am Ende der Mietzeit. Der Mieter erklärt im Übergabeprotokoll, dass er das Wohnmobil am Ende der Mietzeit ohne Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind, zurückgegeben hat. Jede neue Beschädigung gegenüber dem Zustand zu Beginn der Mietzeit muss dem Übergabeprotokoll mit dem Eigentümer gemeldet werden. Im Übergabeprotokoll werden auch die Werte des Kilometerzählers und der Tankanzeige festgehalten.

5.13. Sind sich Mieter und Vermieter über die im Übergabeprotokoll auszufüllenden Werte uneinig, müssen beide Parteien vor der Unterzeichnung ihren Standpunkt klar zum Ausdruck bringen und ihre Namen nennen. Wenn eine der Parteien nicht einverstanden ist, ist die vereinbarte Fassung für die Einigung entscheidend.

5.14. Bei Konflikten zwischen Mietern und Vermietern kann Die Traumreise – Vermietplattform als Vermittler auftreten.


6. Stornierung

6.1. Der Mieter kann jede Buchungsanfrage, die vom Vermieter nicht akzeptiert wird, kostenlos stornieren oder ändern.

6.2. Der Vermieter kann jede Buchungsanfrage ablehnen.

6.3. Jede Partei kann das Mietverhältnis bis zur endgültigen Buchung ohne Kosten oder Haftung kündigen.

6.4. Wird die erste Zahlungsaufforderung von Die Traumreise – Vermietplattform im Zusammenhang mit einem Mietvertrag vom Mieter nicht innerhalb von 3 Tagen bezahlt, wird der Mietvertrag gekündigt. Es werden keine Stornierungsgebühren erhoben.

6.5. Beim Einstellen des Wohnmobils auf der Plattform können die Vermieter wählen, welche Stornierungsbedingungen sie den Mietern gemäß den festgelegten Stornierungsbedingungen auferlegen wollen.

6.6. Wenn ein Mieter eine endgültige Buchung storniert, muss er eine im Mietvertrag vereinbarte Stornogebühr zahlen. Service- und Buchungsgebühren sind nicht erstattungsfähig. Der Vermieter erhält die Stornogebühr abzüglich Die Traumreise – Vermietplattform – Provision und Verwaltungskosten.

6.7. Eine vorzeitige Rückgabe des gemieteten Wohnmobils führt in keinem Fall zu einer Rückerstattung eines Teils des Mietpreises.

6.8. Im Falle der Stornierung einer endgültigen Buchung durch den Vermieter wird dem Mieter der gesamte Betrag zurückerstattet und seine weitere Zahlungsverpflichtung verfällt. Der Vermieter erhält keine Zahlung. Diese Stornierung wird als zurechenbares Versäumnis des Vermieters gewertet, was dazu führt, dass der Vermieter für den direkten Schaden des Mieters und die zusätzlichen Kosten für die Anmietung eines anderen Wohnmobils bis zu einem Höchstbetrag von 500 € haftet. Im Falle einer Stornierung ohne höhere Gewalt werden Verwaltungs- und Bearbeitungskosten in Höhe des Provisionstarifs in Rechnung gestellt.


7. Dauer, Kündigung und Erneuerung des Mietvertrags

7.1. Der Mietvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Der Mieter und der Vermieter können den Mietvertrag nur nach den in den AGB enthaltenen Kündigungsbedingungen der Die Traumreise – Vermietplattform vorzeitig kündigen.

7.2. Die Reservierung gilt als vom Mieter storniert, wenn der Mieter das Wohnmobil nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Mietvertrag angegebenen Lieferdatum und -zeitpunkt erhalten hat, weil er sich nicht zur Abholung gemeldet hat. Dies führt nicht zu einer Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teils davon.

7.3. Kann der Mieter das Wohnmobil aufgrund einer Panne nicht nutzen und kann das Wohnmobil nicht innerhalb von 3 Werktagen repariert werden, muss der Vermieter dem Mieter den Mietpreis für die nicht genutzten Tage ab dem Zeitpunkt der Panne erstatten, es sei denn, der Vermieter stellt ein Ersatzfahrzeug (Pkw mit Unterkunft oder Wohnmobil) zur Verfügung oder erstattet die Kosten.

7.4. Die Rückgabe des Wohnmobils vor Ablauf der Mietzeit gilt nicht als Stornierung und hat daher keinen Einfluss auf die Dauer des Mietvertrags und den zu zahlenden Mietpreis.

7.5. Bei der Verlängerung der Mietdauer ist das gleiche Verfahren wie beim Abschluss des ersten Mietvertrags einzuhalten. Wird der Verlängerungsantrag nicht angenommen, so gilt die ursprüngliche Mietdauer.


8. Schadenersatz, Nachforderungen und Geldbußen

8.1. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden am Wohnmobil, seinem Inventar und Schäden an Dritten, die durch das Wohnmobil verursacht werden, bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Die Höhe des Selbstbehaltes wird vom Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages festgelegt. Der Selbstbehalt gilt für jeden Schadensfall.

8.2. Der Vermieter kann keine Entschädigung für Schäden verlangen, die über den Selbstbehalt hinausgehen. Der Vermieter muss sich gegen die zusätzlichen Kosten für Schäden versichern, wenn er dies wünscht. Die Beschränkung der Haftung des Mieters auf den Betrag der Selbstbeteiligung gilt nicht im Falle einer Pflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung des Mieters, für die der Mieter gegenüber dem Vermieter haftet.

8.3. Bei Schäden am Wohnmobil und/oder an Dritten infolge eines Verkehrsunfalls, unabhängig davon, ob den Mieter ein Verschulden trifft oder nicht, ist der Mieter verpflichtet, ein offizielles Schadensprotokoll auszufüllen und gegebenenfalls einen Anhörungsbericht von der Polizei erstellen zu lassen. Weigert sich der Mieter ohne triftigen Grund, das Forderungsformular auszufüllen, so kann er den vollen Betrag der Forderung einbehalten.

8.4. Wenn die Beschlagnahme durch die Polizei oder die Justizbehörden erfolgt, weil die Behörden glauben, dass der Mieter in dem Wohnmobil Drogen transportiert hat, das Fahrzeug rücksichtslos gefahren ist, der Mieter fahrlässig mit dem Wohnmobil umgegangen ist oder anderweitig eine Straftat begangen hat, muss der Mieter dem Vermieter den entstandenen Schaden vollständig ersetzen. Die dem Vermieter entstehenden zusätzlichen und rechtlichen Kosten gehen vollständig zu Lasten des Mieters.

8.5. Kosten, die durch Einbruch, Verlust oder Diebstahl oder sonstige Schäden durch den Vermieter entstehen, die auf eine Pflichtverletzung, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters oder seiner Mitfahrer oder anderer Fahrer zurückzuführen sind, werden unabhängig von der Höhe des Betrages in Rechnung gestellt, wobei der Selbstbehalt stets in voller Höhe vom Mieter zurückgefordert wird.

8.6. Kosten, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen, können nach dem objektiven Ermessen des Vermieters vom Mieter zurückgefordert werden.

8.7. Der Vermieter haftet in keinem Fall für persönliche, immaterielle, materielle oder Folgeschäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern durch die Nutzung des Wohnmobils, einen mechanischen Defekt, einen Verkehrsunfall oder ein anderes Schadensereignis durch eine oder beide Parteien entstehen, es sei denn, diese Schäden sind die Folge eines Defekts des Wohnmobils, von dem der Vermieter Kenntnis hatte, ohne den Mieter zu informieren.

8.8. Sollte sich herausstellen, dass der Vermieter versucht, Schäden, die bereits vor der Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter bestanden haben, auf den Mieter abzuwälzen oder einen höheren Betrag für Schäden zu berechnen, als tatsächlich eingetreten sind, werden die Gesamtkosten für die notwendigen Reparaturen, Gutachten, Schadensabwicklung und zusätzliche administrative Maßnahmen sowie eine Anzeige bei der Polizei wegen Versicherungsbetrugs durch den Vermieter in Rechnung gestellt. Dieser Betrag beläuft sich auf mindestens 1.000 € pro Vorfall. Stellt sich heraus, dass der Mieter versucht, sein Verschulden durch falsche Angaben oder andere Nachweise (teilweise) zu vermeiden, verhängt Die Traumreise – Vermietplattform ein Bußgeld von mindestens 250 €.

8.9. Der Vermieter muss den Schaden innerhalb von 48 Stunden nach Ablauf der im Mietvertrag festgelegten Mietzeit melden, damit er die Kaution des Mieters zurückfordern kann.

8.10. Jeder zusätzliche Schadensersatzanspruch des Vermieters muss mit folgenden Angaben versehen sein

8.10.1. Eine Beschreibung der zusätzlichen Forderung;

8.10.2. Die Höhe der Nachforderung oder im Schadensfall die Gesamthöhe des Schadens;

8.10.3. Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Übergabeprotokoll;

8.10.4. Eine Rechnung über den zusätzlichen Schaden oder ein offizielles Gutachten, aus dem die Höhe des Schadens hervorgeht;

8.10.5. Zahlungsnachweis;

8.10.6. Fotografien der Schäden.

8.11. Wird ein zusätzlicher Schadensersatzanspruch geltend gemacht, der nicht in dem von beiden Parteien unterzeichneten Übergabeprotokoll enthalten ist, kann dieser nur bearbeitet werden, wenn die Partei, die den Anspruch geltend macht, unwiderlegbar nachweist, dass der Schaden nicht anders als während der Mietzeit entstanden sein kann.

8.12. Kann der Vermieter keine Rechnung und keinen Zahlungsnachweis einer offiziellen Reparaturwerkstatt vorlegen, werden vorbehaltlich eines Sachverständigengutachtens maximal 50 % der Reparaturkosten (einschließlich Mehrwertsteuer) übernommen. Wenn der Vermieter eine eigene offizielle Reparaturwerkstatt hat und daher keinen Zahlungsnachweis erbringen kann, muss er die Reparatur mit Rechnungen für die verwendeten Teile und Fotos der Reparatur und des Endergebnisses belegen.

8.13. Möchte der Mieter der Nachforderung widersprechen, muss er dies innerhalb von 5 Kalendertagen schriftlich tun, andernfalls gilt die Nachforderung als vom Mieter anerkannt.

8.14. Wenn das Wohnmobil ohne Verschulden des Mieters ausfällt und der Vermieter kein Ersatzfahrzeug für die restliche Mietzeit anbietet, muss der Vermieter dem Mieter die nicht genutzte Mietzeit erstatten. Der Mieter hat außerdem Anspruch auf eine anteilige Minderung des Mietpreises, wenn der Gebrauch des Reisemobils durch einen Mangel, den der Mieter nicht zu vertreten hat und den er vorhersehen konnte, erheblich beeinträchtigt wird.

8.15. Wenn der Vermieter bei der Buchung eines oder mehrere der folgenden Verbote in seine Anzeige aufgenommen hat, gelten die folgenden Sanktionen für die Nichteinhaltung dieser Verbote unter Berücksichtigung von Art:

8.15.1. Rauchen im Wohnmobil: 350 € einschließlich Reinigungskosten;

8.15.2. Haustiere: 350 €, einschließlich Reinigungskosten;

8.15.3. Besucher des Festivals: 350 €

Der Vermieter muss unwiderlegbare Beweise dafür haben, dass der Mieter gegen die Regeln verstoßen hat.

8.16. Der Vermieter kann die Kosten für Notreparaturen nur dann vom Mieter zurückfordern, wenn diese Kosten für die Fortsetzung der Reise des Mieters notwendig waren.


9. Zahlung

9.1. Der Mieter zahlt den Mietpreis wie im Mietvertrag vereinbart.

9.2. Die Traumreise – Vermietplattform ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese Gebühr wird von Die Traumreise – Vermietplattform über den Mietpreis eingezogen. Dies geschieht automatisch durch Abzug von der vom Vermieter geforderten Miete zuzüglich der Servicekosten bis zur Höhe des Mietpreises.

9.3. Die Zahlungsarten sind auf der Plattform angegeben. Alle Zahlungen werden in Zusammenarbeit mit einer dritten Partei abgewickelt. Alle Zahlungen werden zunächst an diesen Dritten geleistet, der dann den Gesamtbetrag der geleisteten Zahlungen an Die Traumreise – Vermietplattform auszahlt. Die Traumreise – Vermietplattform wird dann 24 Stunden nach Erhalt und Aushändigung des Schlüssels des jeweiligen Mietvertrages, nach Abzug der der Traumreise – Vermietplattform zustehenden Servicegebühr, die Zahlungen an den jeweiligen Vermieter auszahlen.

9.4. Zahlt der Mieter den Mietpreis nicht fristgerecht, ist Die Traumreise – Vermietplattform berechtigt, die Reservierung zu stornieren. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Erstattung.

9.5. Die Traumreise – Vermietplattform haftet nicht für Irrtümer beim Abschluss von Mietverträgen, z.B. über die gewünschte Mietdauer oder den Typ des Reisemobils.

9.6. Mit Abschluss des Mietvertrags verpflichtet sich der Mieter, die vom Vermieter geforderte Kaution zu zahlen. Diese Kaution kann nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Einziehung weiterer Forderungen des Mieters verwendet werden.

9.7. Werden aus irgendeinem Grund zusätzliche Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht oder können diese nicht vom Mieter eingefordert werden, ist Die Traumreise – Vermietplattform nicht verpflichtet, die Kosten des Vermieters zu übernehmen.

9.8. Die Traumreise – Vermietplattform ist jederzeit berechtigt, fällige Beträge zu verrechnen und ihren Dienst einzustellen.


10. Anwendbarkeit

10.1. Diese AGB gelten für jede Nutzung des Dienstes und für jeden Mietvertrag.

10.2 Die Traumreise – Vermietplattform kann diese AGB jederzeit ändern oder ergänzen. Die aktuellen AGB sind auf der Plattform zu finden. Im Falle einer Änderung der AGB werden Sie bei der nächsten Nutzung der Plattform auf die neuen AGB aufmerksam gemacht. Wenn Sie die Plattform nach einer Änderung oder Ergänzung dieser AGB weiter nutzen, akzeptieren Sie unwiderruflich die geänderten oder ergänzten AGB. Wenn Sie mit den ergänzten oder geänderten AGB nicht einverstanden sind, besteht Ihre einzige Möglichkeit darin, die Nutzung des Dienstes einzustellen und Die Traumreise – Vermietplattform zu kontaktieren, um Ihr Konto zu löschen.


11. Abschluss des Mietvertrags

11.1. Entscheidet sich der Vermieter, das Wohnmobil auf der Plattform zur Miete anzubieten, kann er die Höhe des gewünschten Mietpreises sowie den Preis für zusätzliche Kilometer und andere Konditionen festlegen.

11.2. Wenn der Mieter an der Anmietung eines Fahrzeugs interessiert ist, muss er eine Buchungsanfrage für einen vom Mieter zu bestimmenden Zeitraum (die Buchungsanfrage) stellen. Der Mieter kann mehr als eine Buchungsanfrage stellen.

11.3. Der betreffende Vermieter wird über die Buchungsanfrage informiert. Wenn der Vermieter die Buchungsanfrage annehmen möchte, kann er dies auf der Plattform angeben. Andere offene Buchungsanfragen des Mieters für den gleichen Zeitraum können von Die Traumreise – Vermietplattform storniert werden.

11.4. Der Inhalt des Mietvertrages besteht aus den Bedingungen im Sinne dieser AGB und etwaigen weiteren zwischen Mieter und Vermieter vereinbarten Bedingungen. Im Übrigen gelten die geltenden Rechtsvorschriften, sofern nicht davon abgewichen wird. Es wird davon ausgegangen, dass Mieter und Vermieter mit diesen Bestimmungen vertraut sind.


12. Geistiges Eigentum

12.1. Die geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit dem Service und den über die Plattform veröffentlichten Inhalten sind Eigentum von Die Traumreise – Vermietplattform.

12.2. Vorbehaltlich der in diesen AGB festgelegten Bedingungen gewährt Ihnen Die Traumreise – Vermietplattform ein beschränktes, persönliches, widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Dienstes.

12.3. Es ist nicht gestattet, Hinweise oder Angaben zu geistigen Eigentumsrechten zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern.

12.4. Mit diesen AGB wird nicht beabsichtigt, Ihnen irgendwelche Rechte an geistigem Eigentum zu gewähren.

12.5. Sie dürfen keine Handlungen vornehmen, die die geistigen Eigentumsrechte von Die Traumreise – Vermietplattform verletzen könnten, wie z.B. die Registrierung von Domainnamen, Marken oder Google AdWords, die ähnlich oder identisch mit einem Gegenstand sind, an dem Die Traumreise – Vermietplattform geistige Eigentumsrechte besitzt.

13.6. Es ist auch nicht gestattet, wesentliche Teile des Inhalts ohne die schriftliche Genehmigung von Die Traumreise – Vermietplattform abzurufen oder weiterzuverwenden.

13.7. Vorbehaltlich der in diesen AGB enthaltenen Bedingungen behalten Sie grundsätzlich die Rechte am geistigen Eigentum an allen Informationen, die Sie über die Plattform übermitteln.

13.8. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie durch das Hochladen von Informationen auf die Plattform Die Traumreise – Vermietplattform automatisch eine gebührenfreie, unbelastete, weltweite, unterlizenzierbare, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung dieser Informationen für die öffentliche Bereitstellung des Dienstes gewähren. Diese Lizenz erlischt zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Informationen selbst von der Plattform entfernen.


14. Haftung

14.1. Die Traumreise – Vermietplattform stellt fest, dass das Unternehmen nicht Partei des Mietvertrages zwischen Vermieter und Mieter ist.

14.2. Die Traumreise – Vermietplattform haftet nur für unmittelbare Schäden (wie nachstehend beschrieben), die Sie infolge einer Die Traumreise – Vermietplattform zurechenbaren Pflichtverletzung oder unerlaubten Handlung erleiden, bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 €. Die Gesamthaftung aus dem Vertrag übersteigt in keinem Fall diesen Betrag.

14.3. Eine Haftung von Die Traumreise – Vermietplattform für andere als unmittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Unter Folgeschäden sind in diesem Zusammenhang stets zu verstehen: entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderter Firmenwert, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste, Kosten zur Vermeidung oder Feststellung von Folgeschäden, Verlust, Verwirrung oder Beschädigung elektronischer Daten und/oder Schäden durch Verzögerung bei der Beförderung des Verkehrs.

14.4. Die Traumreise – Vermietplattform haftet in keinem Fall für Schäden, die sich aus:

14.4.1. Informationen, die Die Traumreise – Vermietplattform von Dritten erhält oder Informationen, die sich auf Websites Dritter befinden, auf die Die Traumreise – Vermietplattform verweist;

14.4.2. die von den Nutzern der Website bereitgestellten Informationen;

14.4.3. Beschädigung oder Verlust von Eigentum, einschließlich des Fahrzeugs;

14.4.4. den Tod oder die Verletzung von Personen, es sei denn, es handelt sich um eine rechtswidrige Handlung von Die Traumreise – Vermietplattform;

14.4.5. Verkehrs- oder Parkverstöße;

14.4.6. Kraftstoffkosten;

14.4.7. die Nichteinhaltung dieser AGB durch einen anderen Nutzer;

14.4.8. Beendigung des Mietvertrags, Entfernung des Benutzerkontos, des Wohnmobils oder anderer Gegenstände von der Plattform;

14.5. Diese Haftungsbeschränkung von Die Traumreise – Vermietplattform zielt nicht darauf ab, die Haftung von Die Traumreise – Vermietplattform für vorsätzliche und/oder absichtliche Fahrlässigkeit von Die Traumreise – Vermietplattform selbst und/oder ihrer Mitarbeiter auszuschließen.

14.6. Sie stellen Die Traumreise – Vermietplattform von sämtlichen Schäden und Kosten frei, die Die Traumreise – Vermietplattform durch eine schuldhafte Verletzung dieser Bedingungen durch Sie, durch die Nutzung des Dienstes durch Sie oder durch eine rechtswidrige Handlung entstehen oder auf sich nimmt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus der angeblichen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, Ansprüchen Dritter, Inkassogebühren, berechtigten Geschäftsinteressen, entgangenem Gewinn, zu zahlenden Bußgeldern und entstandenen Anwaltskosten für die Unterstützung.


15. Terminierung

15.1. Sie haben das Recht, die Nutzung des Dienstes zu beenden und Ihr Benutzerkonto jederzeit zu kündigen oder zu löschen. Die Kündigung Ihres Benutzerkontos hat keine Auswirkungen auf Mietverträge, die bereits vor dem Zeitpunkt der Kündigung abgeschlossen wurden. Alle Reservierungsanfragen werden storniert.

15.2. Die Traumreise – Vermietplattform hat das Recht, Ihre Nutzung des Dienstes zu sperren, Ihr Benutzerkonto zu kündigen und/oder Ihr Benutzerkonto zu löschen, wenn Sie gegen eine Bestimmung dieser AGB verstoßen.

15.3. Sollten Sie nach Beendigung Ihres Nutzerkontos eine Zahlung erhalten oder zum Zeitpunkt der Beendigung ein positives Guthaben haben, garantiert Die Traumreise – Vermietplattform, dass diese Beträge an Sie ausgezahlt werden.

15.4. Alle Beträge, die Sie der Die Traumreise – Vermietplattform schulden, werden mit Beendigung Ihres Benutzerkontos sofort fällig.


16. Streitbeilegung

16.1. Besteht zwischen den Parteien Streit über eine Forderung des Vermieters gegen den Mieter bis zum Höchstbetrag der Selbstbeteiligung und verwaltet Die Traumreise – Vermietplattform die Kaution, so vereinbaren Mieter und Vermieter nunmehr, dass dieser Streit durch die Bestellung eines verbindlichen Gutachtens über den Kautionsanspruch durch Die Traumreise – Vermietplattform beigelegt wird.

16.2. Im Falle eines verbindlichen Gutachtens von Die Traumreise – Vermietplattform zur Kaution besteht die Möglichkeit, ein Gericht, eine Schlichtungsstelle oder eine alternative Streitbeilegungsstelle anzurufen, um den Streit zwischen Mieter und Vermieter beizulegen. Die Traumreise – Vermietplattform ist hieran nicht beteiligt.

16.3. Besteht zwischen den Parteien ein weiterer Streit über eine Forderung des Vermieters gegen den Mieter oder des Mieters gegen den Vermieter, kann Die Traumreise – Vermietplattform auf Antrag einer der Parteien um Rat gefragt werden.

16.4. Für den Fall, dass die Parteien ein verbindliches Gutachten von Die Traumreise – Vermietplattform anfordern, ist Die Traumreise – Vermietplattform berechtigt, die Erstellung eines verbindlichen Gutachtens abzulehnen, z.B. wenn Die Traumreise – Vermietplattform der Auffassung ist, dass die Voraussetzungen der AGB nicht erfüllt sind oder wenn Die Traumreise – Vermietplattform der Auffassung ist, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, den Streit zu lösen.

16.5. Für den Fall, dass Die Traumreise – Vermietplattform den Streitfall bearbeitet, werden die Parteien Die Traumreise – Vermietplattform alle Daten und den gesamten Schriftverkehr mit Die Traumreise – Vermietplattform im Zusammenhang mit dem Streitfall zur Verfügung stellen. Die Traumreise – Vermietplattform ist berechtigt, Unterlagen von den Parteien anzufordern und die Parteien sind verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen. Die Traumreise – Vermietplattform ist berechtigt, die Streitparteien anzuhören und weitere Erklärungen von den Parteien zu verlangen. Die Traumreise – Vermietplattform wird die Parteien nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit beraten, soweit dies auf der Grundlage des Mietvertrages und der AGB möglich ist. Der Bericht ist schriftlich zu erstatten. Ein schriftlicher Bericht wird den Parteien per E-Mail zugesandt.

16.6. Die Traumreise – Vermietplattform haftet gegenüber den Parteien nicht für die jeweilige Bewertung oder die mit der Bewertung zusammenhängenden Tätigkeiten der Die Traumreise – Vermietplattform. Einwendungen gegen das Gutachten oder sonstige damit zusammenhängende Einwendungen oder Beschwerden gegenüber Die Traumreise – Vermietplattform sind nicht möglich und Die Traumreise – Vermietplattform ist berechtigt, diese unbeantwortet zu lassen.


17. Sonstiges

17.1. Für diese AGB und alle sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Streitigkeiten gilt das deutsche Recht des Landes Schleswig-Holstein.

17.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder aus einem anderen Grund ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB in vollem Umfang wirksam und gültig. Die Traumreise – Vermietplattform wird die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel ersetzen, deren Rechtswirkung nach Inhalt und Zweck dieser AGB derjenigen der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.

17.3. Die Traumreise – Vermietplattform kann alle Ansprüche, Befugnisse, Rechte und Pflichten sowie Handlungen im Zusammenhang mit den AGB an Dritte abtreten oder verpfänden und wird Sie hierüber informieren. Sie sichern hiermit zu, dass Sie in Bezug auf oder in Verbindung mit einer solchen Abtretung oder Verpfändung kooperieren werden und dass dieser Dritte im Falle einer solchen Abtretung alle Rechte gegen Sie geltend machen kann.